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alte Begriffe


Altsitzer

Bauer im Ausgedinge, nach Übergabe des Anwesens an seinen Sohn;
Nutznießer des Altenteils

ALTENTHEIL, m. oder n. portio senum. der vater zieht sich auf den vorbehaltnen theil des alten oder der alten zurück. ein solcher heiszt auch der altentheiler, sonst altsitzer.
Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960

Chatoul-Wirt

eventuell in Anlehnung an Schatullbauern deutbar??

Eigenkätner

Eigenbesitzer einer auf fremdem Grund errichteten Kate
Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)

Kleinbauer, teilweise auch Altbauer, der noch etwas Land bewirtschaftete

Einlieger

Einlieger -> eingemieteter Arbeiter, Gutstagelöhner

Ein|lie|ger, der; -s, - [zu veraltet einliegen = einquartiert sein]:
(früher) Landarbeiter, Handwerker ohne Grundbesitz u. ohne festen Wohnsitz, der bei einem Bauern, auf einem Gut zur Miete wohnt;
© Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim

Freihäusler

FREIHÄUSLER, m. bewohner, eigner eines freihauses.
FREIHAUS, n. domus immunis, ein mit mancherlei gerechtigkeiten ausgestattetes haus, z. b. ein schützendes asyl, ein freies brauhaus (frei bierhaus. NEUMANNS Magdeb. weisth. 101. 102).
Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960

Freibauern, Freigärtner und freihäusler zahlten dem Gutsherrn in erster Linie Zins; manchmal nur Zins; meistens auch Fronden
Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)

Gerichtsaktuar

Gerichtsschreiber (Actuarius->Schreiber)

Hintersasse

vom Grundherrn abhängiger Bauer (aus: "der hinter dem Herrn sitzt")

im Recht des MA ein Kleinbauer, der zu einem Grundherrn in einem Abhängigkeitsverhältnis stand.
© 2003, Wissen Media Verlag GmbH, Gütersloh/München

Inste

Insten -> ständig beschäftigter Landarbeiter (gegen Wohnung und Lohn), im Gegensatz zum nur zeitweilig beschäftigten Tagelöhner.

Instmann
ein bestimmter Typ des landwirtschaftl. Arbeiters, bes. im nördl. u. östl. Teil Deutschlands, der als Arbeitsentgelt neben Barlohn noch sog. Deputate in größerem Umfang erhielt (z. B. freie Wohnung, Landflächen zur Eigennutzung, auch freie Kuhhaltung). Bis Ende des 1. Weltkriegs musste zur besseren Ausnutzung der Werkswohnungen von den Instleuten eine bestimmte Zahl Arbeitskräfte, die sog. Hofgänger (z. B. Frauen u. Kinder), gestellt werden. Mit der starken Reduzierung u. Enteignung der Gutswirtschaften nach dem 2. Weltkrieg hat auch der I. seine Bedeutung verloren.
© 2003, Wissen Media Verlag GmbH, Gütersloh/München

Schleswig-Holstein von A bis Z
Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte GSGH

Kassate (Kossate)

Kleinbauer, der Besitzer einer Kate (Kathe, Kote, Kotte "Hütte"), womit ein einzelnes Bauernhaus im Gegensatz zum geschlossenen Bauerngut gemeint ist

Köllmer

Kolm, Kolms Kölmer, nach kulmischem Recht Belehnter
freier, nichtadliger Bauer (Cöllmer)

Bezeichnung für freie Bauern im 18.Jahrh., die durch ihr Besitzrecht von den kgl. und adl. Bauern geschieden waren.

Culmer Recht

Culmisches Recht, ein mittelalterliches Stadt- und Landrecht. Es beruht v.a. auf der Culmer Handfeste, die am 28.12.1233 vom Hochmeister des Deutschen Ritterordens, Hermann von Salza, erlassen wurde und in der Hauptsache das Magdeburger Stadtrecht in Culm einführte. Das Culmer Recht galt ursprünglich nur für Culm und Thorn; sein Geltungsbereich dehnte sich allmählich über den größten Teil des Ordenslandes und auf viele polnische Städte aus. Es wurde 1394 aufgezeichnet; später nannte man es den "Alten Culm" zur Unterscheidung von den Neufassungen des 16. Jahrhunderts. Die Schöffen des Culmer Oberhofs waren für Danzig, Königsberg u.a. Städte im Culmer Land zuständig. In Ostpreußen galt das Culmer Recht bis 1620, in Westpreußen bis zur Einführung des Preußischen Allgemeinen Landrechts 1794, in Danzig bis 1857.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002

Kotsasse

siehe Hintersasse

Losmann

Tagelöhner, der gelegentlich auf einem Bauernhof arbeitet, also nicht ständig beschäftigt ist.

LOSMANN, m. in Ostpreuszen name eines kleinen feldpächters, plur. losleute:
im nothstandsjahre 1868 erhielten hier die sogenannten losleute, also leute ohne grundbesitz, wohl durchgängig sehr arm, zur saat aus staatsmitteln als darlehn drei scheffel kartoffeln.
Frankf. journ. vom 10. aug. 1872.
Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960.

Partikulier

(frz., spr. -külieh), s.v.w. Privatier, Rentier.
laut Brockhaus von 1906

Partikulier
ein Kapitän, der Schiffsführer u. Schiffseigner zugleich ist, bes. in der Binnen- u. Küstenschifffahrt.
© 2003, Wissen Media Verlag GmbH, Gütersloh/München

Rendant

Ren|dant der; -en, -en <zu fr. rendant, eigtl. "Berichtender, Wiedergebender",
substantiviertes Part. Präs. von rendre "zurückerstatten", dies über das Vulgärlat. aus lat. reddere "zurückgeben">:
Rechnungsführer in größeren Kirchengemeinden od. Gemeindeverbänden.
© Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim

Schatullbauern

siehe unter "Schatulle"

Schatulle

Einnahmestelle für die Einkünfte aus Eigenbesitz und hzl. Waldgebieten.
Als später auf diesen Gebieten, besonders im Osten und Süden des Landes, Siedler angesetzt wurden, zinsten diese ebenfalls in die Schatulle. Sie hießen daher Schatullbauern

Wirthe

Wirtschaftler, zumeist Litauer oder Prussen


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© 2005 by Ulrun Stuhrmann, Essen     zuletzt geändert am 12.09.2006